Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Dieses Gesetz dient dazu, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Unternehmen zu verbessern. 
Um ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachzukommen, sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen und in sämtlichen Prozessen zu verankern.
In dieser Grundsatzerklärung bekennt sich der Unternehmensverbund Klinikum Bad Salzungen GmbH zu diesen Verpflichtungen: